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MONTUM informiert: vom 08.01.24-30.06.24 gibt es für Amateurvereine neue Fördermöglichkeiten durch die UEFA

https://de.uefa.com/euro2024/news/0289-19e3f72f7736-05c92ea15a39-1000--klimafonds-fur-die-euro-2024/

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Was ist der Klimafonds und welches Ziel verfolgt er?

Zur UEFA EURO 2024 in Deutschland (14. Juni bis 14. Juli 2024) hat die UEFA einen Klimafonds ins Leben gerufen. Hier werden finanzielle Mittel für umweltbezogene Projekte zugunsten der deutschen Fußball-Familie bereitgestellt. Die UEFA übernimmt die Koordination dieses Programms und gewährt Mittel gemäß festgelegter Richtlinien (siehe Dokument „Richtlinien zu Fördermitteln für den Klimaschutz-

Wo kann man sich bewerben?

Das Antragsformular zur Bewerbung findet ihr im Ordner „Projekteingabe" auf dieser Website.

Gibt es einen bestimmten Zeitrahmen für die Bewerbung?

Die Bewerbungsphase beginnt Anfang 2024. Letztmöglicher Bewerbungstermin ist der 30. Juni 2024. Da die Fördermittel jedoch begrenzt sind, raten wir dazu, sich möglichst frühzeitig zu bewerben.

Gibt es einen bestimmten Zeitrahmen für die Umsetzung der Projekte?

Die für eine Förderung eingereichten Projekte sollten idealerweise vor dem Finalturnier abgeschlossen sein. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass sie den Zeitraum nach dem Turnier bis Ende des Jahres 2024 umfassen, sofern sämtliche rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und alle notwendigen Genehmigungen vorliegen.

Welche Vereine können sich bewerben?

Alle Amateurfußballvereine können teilnehmen. Vereine mit einer Profi-Mannschaft (3. Liga oder höher) sind nicht antragsberechtigt.

Welche Arten von Projekten werden gefördert?

In erster Linie werden Projekte aus dem Projektkatalog, der in den Förderrichtlinien integriert ist, gefördert. Anfragen zu solchen Projekten können mit dem Antragsformular eingereicht werden.

Zusätzliche Projekte, die einen dauerhaft positiven Effekt für den Klimaschutz haben, können mittels einer eigens eingerichteten E-Mail Adresse beantragt werden. Der Antrag sollte alle Informationen des regulären Antragsformulars beinhalten, inklusive Verein, Kontaktperson, CO2-Einsparungseffizienz, Kosten und angefragter Summe.

Verwendet bitte folgende Adresse: UEFA.Klima.Fonds.Antrag@uefa.ch

Gibt es einen Eigenbeitrag? Und wenn ja, wie hoch ist dieser?

Der Eigenbeitrag beträgt zehn Prozent der Gesamtsumme bei einer maximalen Eigenbeteiligung von 5.000 Euro.

Können auch mehrere Maßnahmen eingereicht werden?

Ja, es können mehrere Einzelprojekte in einem Projektantrag gebündelt werden. Die Gesamtsumme eines gebündelten Antrages darf die Obergrenze von 25'000 Euro nicht überschreiten.

Gibt es eine finanzielle Obergrenze für Projekte?

Nein. Bei Anträgen oberhalb von 250.000 Euro ist jedoch eine Ko-Finanzierung (z.B. von Land oder Kommune, Sponsoren oder Spenden) notwendig (siehe Dokument ,Richtlinien zu Fördermitteln für den Klimaschutz", Art 6)

Können auch bereits begonnene Projekte eingereicht werden?

Ja. Begonnene Projekte können ebenfalls eingereicht und gefördert werden. Bereits begonnene Projekte haben bei der Projektauswahl für die Förderung allerdings eine geringere Priorität.

Was muss ich tun um die Zahlung der UEFA auszulösen?

Es benötigt zwei Dokumente:

  1. Eine korrekt ausgestellte Rechnung, mit allen benötigten Informationen über den genehmigten Betrag (siehe Richtlinien).
  2. Eine Rechnung oder zumindest ein Angebot des Zulieferers betreffend der Anschaffungskosten, die für euch anfallen.

 

Download(s):

Benutzerhandbuch
Dateigröße: 995 KB
Förderrichtlinien
Dateigröße: 2292 KB
FAQ
Dateigröße: 891 KB