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Montum

Hinweisgeberschutz

Interne Meldestelle:

Als Meldestellenbauftragter wurde Herr RA Jan Kamp bestellt.

Meldungen per Brief an:

Rechtsanwälte Klesen & Kamp
Herr Jan Kamp

Saarbrücker Straße 9
66265 Heusweiler

Meldungen per E-Mail an:

meldestelle-montum@klesen-kamp.de

Bei Hr. RA Jan Kamp können die Meldungen unabhängig und vertraulich abgegeben werden. Die Identität des Hinweisgebers und der in den Meldungen erwähnten Personen sind vor unbefugter Offenlegung und vor Benachteiligungen geschützt. Auf Wunsch des Hinweisgebers wird auch ein persönlicher Austausch ermöglicht.

 

Rechtsgebiete, die das Gesetz betreffen:

Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche,

Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter, Vorgaben zum Umweltschutz, Regelungen des Verbraucherschutzes, Regelungen des Datenschutzes, Sicherheit in der Informationstechnik, etc.

 

Meldeprozess:

Nach Erhalt der Meldung wird geprüft, dass diese dem HinSchG unterliegt. Danach erfolgt eine Meldebestätigung innerhalb von 7 Tagen. Im Anschluss erfolgt eine Untersuchung und es werden Maßnahmen ergriffen. Eine inhaltliche Rückmeldung an den Meldenden erfolgt innerhalb von 3 Monaten. Alle Daten zu dem Vorgang werden nach 3 Jahren gelöscht.

Hinweis: Bei anonymen Meldungen kann weder eine Meldebestätigung noch eine inhaltliche Rückmeldung erfolgen.