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Montum Zentrale Niederlassung Leipzig Außerhalb von unseren Bürozeiten können Sie uns per E-Mailformular eine Nachricht hinterlassen - wir melden uns bei Ihnen! Neues Gesetz für E-Mobiltät Stellplätze ab 1. Januar 2025 bei Wohn- sowie NichtwohngebäudenDas Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist seit 2021 in Kraft. Hiermit soll die Förderung der Elektromobilität forciert werden und mehr Ladepunkte für Elektrofahrzeuge bei Wohn- und Nichtwohngebäuden vorangetrieben werden. Seit dem 1. Januar 2025 gilt folgendes: Wohngebäude: Bei Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Parkplätzen müssen Kabel oder Leerrohre verlegt werden und der Stromanschluss für die Installation von Wallboxen berücksichtigt werden. Bei größeren Renovierungsmaßnahmen sind Wohnhäuser mit mehr als zehn Stellplätzen von diesem Gesetz betroffen. Nichtwohngebäude: Bei Bestandsgebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen muss ein Ladepunkt zur Verfügung stehen. Bei größeren Renovierungen von Gebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss mindestens 1 Ladepunkt zur Verfügung stehen und jeder fünfte Stellplatz für eine Wallbox vorbereitet sein. Bei Neubauten mit 6 Stellplätzen muss mindestens 1 Ladepunkt vorhanden sein und jeder dritte Stellplatz für eine Wallbox vorbereitet sein. Vorausschau: Ab 2033 müssen 50% aller Parkflächen von öffentlichen Gebäuden vorverkabelt sein.
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