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Neuerung zum 26.09.2023 Förderung von PV-Strom, Speicherbatterie und Ladestation

   

Einspeisevergütung für Deinen PV Strom

Der Bund fördert die Anschaffung von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen seit Januar 2023 dadurch, dass die Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2023 auf null Prozent gesenkt wurde. Dadurch können PV- Anlagen und Speicherbatterie steuerfrei gekauft werden. Bundesweit wurde eine einheitliche Einspeisevergütung für Solarstrom festgelegt.

Für Eigenverbrauchs-Anlagen mit einer Leistung bis 10 Kilowatt-Peak (kWp, Kilowatt-Peak ist die Maßeinheit für PV-Anlagen), die seit dem 30. Juli 2022 in Betrieb gegangen sind, bekommt man 8,2 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Energie. Der Netzbetreiber zahlt diese Vergütung für den Strom im Jahr der Inbetriebnahme und darüber hinaus 20 weitere Jahre lang.

Ist die PV-Anlage größer, bekommt man für die ersten 10 kWp weiterhin 8,2 Cent pro kWh. Für alles darüber liegt der Vergütungssatz bei 7,1 Cent für eine Anlagenleistung von bis zu 40 kWp. Die Sätze gelten für alle Anlagen, die bis Januar 2024 in Betrieb gehen. Danach soll sich die Vergütung im halbjährlichen Rhythmus um jeweils 1 Prozent verringern.

Außerdem gibt es eigene Vergütungssätze für Anlagen mit Volleinspeisung von Solarstrom – nämlich 13 Cent pro kWh für die ersten 10 kWp Leistung. Darüber hinaus gibt es 10,9 Cent pro kWh bis 100 kWp Leistung.

 

PV Strom für Elektroautos: Bis zu 10.200 Euro Zuschuss mit KfW 442

Ab 26. September 2023 kann man bei der KfW einen hohen staatlichen Zuschuss für ein neues Photovoltaik-Projekt beantragen. Bis zu 10.200 Euro werden ausbezahlt. Das neue Förderprogramm KfW 442 heißt „Solarstrom für Elektroautos“ und stammt vom Bundesverkehrsministeriums.

Voraussetzungen für das Förderprogramm Solarstrom für Elektroautos (442):

  1. Man ist Eigentümer eines Hauses, in dem man selber wohnt (Erst-/Hauptwohnsitz, Eigentumswohnungen zählen nicht).
  2. Ein Haushaltsmitglied besitzt oder least ein Elektroauto (Hybridfahrzeuge zählen nicht) oder man hat ein E-Auto bereits bestellt.
  3. Man hat vor, eine neue Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge mit einem Stromspeicher und einer Ladestation (Wallbox) für das E-Auto zu kaufen. Bisher hat man keine der drei Komponenten bestellt.
  4. Die Leistung der PV-Anlage muss mindestens 5 kWp betragen.
  5. Die Kapazität des Stromspeichers muss mindestens 5 kWh betragen.
  6. Die Ladestation (Wallbox) darf nicht öffentlich zugänglich sein und muss mit mindestens 11 kW laden.
  7. Man wird den von der PV-Anlage erzeugten Strom vorwiegend im eigenen Haushalt und für das E-Auto nutzen.

Zuschüsse im Förderprogramm Solarstrom für Elektroautos (442):

  • Für die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge: 600 Euro pro kWp Leistung, maximal 6.000 Euro (bei Leistung von 10 kWp oder höher).
  • Für den Stromspeicher: 250 Euro pro kWh Speicherkapazität, maximal 3.000 Euro (bei Kapazität von 12 kWh oder mehr).
  • Für die Ladestation (Wallbox): pauschal 600 Euro, bei bidirektionalem Laden (Autobatterie wird als Stromspeicher genutzt) pauschal 1.200 Euro.

Wenn man die Förderung voll ausreizt, kann man maximal 10.200 Euro an Zuschuss erhalten. Aber auch bei kleineren Projekten sind hohe vierstellige Zuschüsse drin, welche die Anschaffung deutlich rentabler machen.

 

Insgesamt stehen 500 Millionen Euro für das Förderprogramm bereit. Das reicht für 50.000 bis 100.000 Hausbesitzer. Wenn Interesse vorhanden ist, sollte man deshalb möglichst zeitnah passende Angebote einholen. PV-Anlagen inklusive Stromspeicher und Wallbox bieten wir Ihnen inkl. Montage und Inbetriebnahme gerne an.

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KFW Merkblatt
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